Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden das die Daten, die hinter einer IP stehen vom Provider bei Rechtsverletzung herausgegeben werden muss, auch wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt und der Song nicht aktuell ist. Begründet wurde das ganze damit das der Rechteinhaber ansonsten schutzlos ist. Bei der Verhandlung ging es wieder einmal um die sogenannten Tauschbörsen.
Dahinter stehen Peer to Peer Netzwerke in denen User Ihre Daten wie Musik, Filme, Bilder usw. anbieten und dafür als Gegenleistung selber Daten die Sie anfordern erhalten.
Mögliche Folgen sind hierbei: mehr Abmahnungen auch bei älteren Musikstücken und Filme bei denen Rechte verletzt werden.